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Stand: 13. Oktober 2026

Klage gegen Meta: der aktuelle Stand für Facebook- und Instagram-Nutzer

Was Gerichte über Schadensersatz wegen der Meta Business Tools entschieden haben, was beim Bundesgerichtshof anhängig ist und wo die drei Verbandsklagen gegen Meta stehen – jeweils mit Gericht, Aktenzeichen, Datum und Quelle.

  • Sieben Oberlandesgerichte haben Meta verurteilt
  • Bundesgerichtshof: noch keine Entscheidung
  • Drei Verbandsklagen bekanntgemacht
Hinweis: Das Hintergrundbild wurde mit KI erzeugt

Stand-Tafel

Der Stand der Verfahren gegen Meta

Jede Zeile beruht auf einer amtlichen Quelle oder dem Volltext der Entscheidung; geprüft am 13. Oktober 2026. Die Tafel wird aktualisiert, sobald ein Gericht neu entscheidet oder einen Termin bekanntmacht.

Bundesgerichtshof

noch keine Entscheidung

  1. anhängig

    I ZR 154/26 – Nichtzulassungsbeschwerde

    Gegen das Urteil des OLG Hamm vom 9. März 2026 (8 U 21/25), das einer Instagram-Nutzerin 1.500 € und Auskunft zusprach und die Revision nicht zuließ. Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft.

    Urteil mit Hinweis auf die Nachinstanz (Justiz-Online NRW)

  2. anhängig

    I ZR 184/26 – Nichtzulassungsbeschwerde

    Gegen das Urteil des OLG Hamm vom 9. März 2026 (8 U 13/25), das die Abweisung durch das Landgericht Bochum teilweise änderte und 1.500 € zusprach.

    Urteil mit Hinweis auf die Nachinstanz (Justiz-Online NRW)

  3. Revision zugelassen

    Thüringer OLG und OLG München

    Das Thüringer Oberlandesgericht (3 U 31/25, 2. März 2026, 3.000 €) und das OLG München (14 U 1068/25 e vom 18. Dezember 2025 und 36 U 1054/25 e vom 26. Juni 2026) haben die Revision zugelassen. Ob sie eingelegt wurde, ist nicht veröffentlicht.

    Presseinformation des Thüringer OLG · OLG München, 36 U 1054/25 e (Bayern.Recht)

  4. kein Termin

    Verhandlungstermine

    In den Terminhinweisen des Bundesgerichtshofs, die bis zum 28. Januar 2027 reichen, steht kein Verfahren zu den Business Tools.

    Terminhinweise des Bundesgerichtshofs

Verbandsklagen gegen Meta

drei Verfahren bekanntgemacht

  1. anhängig

    Verbraucherschutzverein (VSV) – Business Tools

    Abhilfe- und Musterfeststellungsklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (11 VKl 1/25), bekanntgemacht am 24. November 2025. Verlangt wird eine Entschädigung, die sich für Nutzer, die bei der Anmeldung volljährig waren, an 5.000 € orientieren soll. Einen Verhandlungstermin hat das Bundesamt für Justiz noch nicht bekanntgemacht.

    Bekanntmachung im Verbandsklageregister

  2. ausgesetzt

    Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – Datenleck 2021

    Dieses Verfahren (11 VKl 1/24) steht still: Am 24. Juni 2026 hat der Senat den EuGH gefragt, ob eine solche Klage nach der DSGVO überhaupt zulässig ist. Es geht um das 2021 veröffentlichte Scraping-Datenleck; mit den Business Tools hat es nichts zu tun.

    Bekanntmachung im Verbandsklageregister

  3. anhängig

    Stiftung SOMI – KI-Training

    Abhilfeklage vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (5 VKl 1/26), bekanntgemacht am 16. Juni 2026. Es geht um Schäden durch die Verarbeitung personenbezogener Daten für KI-Training und durch suchtfördernd gestaltete, KI-gesteuerte Systeme.

    Bekanntmachung im Verbandsklageregister

Zweite Instanz

Sieben Oberlandesgerichte haben Meta verurteilt

Über die Business Tools haben Oberlandesgerichte in ganz Deutschland entschieden. Sie sehen in der Erfassung einen Kontrollverlust über die eigenen Daten und sprechen dafür in der Regel Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu; über die Höhe sind sie sich nicht einig.

  • Brandenburg

    2.000 €

    Urteil vom 5. August 2026, 4 U 24/26; das Landgericht hatte 500 € zugesprochen. Dazu Unterlassung.

  • Dresden

    1.500 €

    Urteil vom 3. Februar 2026, 4 U 292/25, rechtskräftig. Dazu Unterlassung.

  • Hamm

    1.500 €

    Urteile vom 9. März 2026, 8 U 21/25 und 8 U 13/25; Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundesgerichtshof.

  • Jena

    3.000 €

    Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 2. März 2026, 3 U 31/25; nicht rechtskräftig, Revision zugelassen.

  • München

    250 € bis 1.500 €

    14. Zivilsenat: 250 € und 750 € (18. Dezember 2025); 36. Zivilsenat: 1.500 € (26. Juni 2026). Revision zugelassen in 14 U 1068/25 e und 36 U 1054/25 e.

  • Naumburg

    1.200 € und 1.250 €

    Urteile vom 5. Februar 2026, 9 U 124/24 und 9 U 44/25; dazu Unterlassung.

  • Stuttgart

    500 €

    Urteile vom 29. April 2026, 4 U 353/24 und 4 U 372/24; die Unterlassung der Datenerhebung auf fremden Seiten lehnte der Senat ab.

Einzelne Landgerichte sprachen deutlich mehr zu als diese Beträge, andere wiesen Klagen ab.

Hintergrund

Worum es in den Klagen gegen Meta geht

Viele Websites und Apps binden Werkzeuge von Meta ein, die Meta Business Tools: das Meta-Pixel, das Software-Entwicklungspaket für Apps oder die Conversions API, bei der die Übertragung direkt vom Server des Anbieters ausgeht. Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass technische Standarddaten bereits beim Laden einer Seite mit solchen Werkzeugen übertragen werden; ein Klick ist dafür nicht nötig. Meta kann diese Daten den Konten von Facebook- und Instagram-Nutzern zuordnen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 4. Juli 2023 entschieden (C-252/21, Meta Platforms u. a.), dass sich die Verarbeitung von Daten aus der Nutzung anderer Websites und Apps für Werbezwecke nur unter engen Voraussetzungen auf den Nutzungsvertrag oder auf berechtigte Interessen stützen lässt. An diesen Maßstäben messen die Gerichte die Business Tools.

In den Einzelklagen prüfen die Gerichte vor allem, ob Meta die Daten ohne wirksame Einwilligung verarbeitet hat und ob der Kontrollverlust über die Daten ein ersatzfähiger Schaden nach Art. 82 DSGVO ist. Die meisten Oberlandesgerichte bejahen das; über die Höhe entscheidet jedes Gericht im Einzelfall. Eine einheitliche Linie wird es erst geben, wenn der Bundesgerichtshof entschieden hat.

Über 2.000 Urteile sind bereits zugunsten von Facebook- und Instagram-Nutzern ergangen. Einzelne Landgerichte sprachen 5.000 € bis 10.000 € zu: das LG Mainz 10.000 € und das LG Frankfurt (Oder) 6.000 € als Geldentschädigung nach § 823 BGB, das LG Leipzig 5.000 € nach Art. 82 DSGVO; ob diese Urteile Bestand haben, ist offen. Oberlandesgerichte sprachen zwischen 250 € und 3.000 € zu, meist zwischen 500 € und 1.500 €. Andere Gerichte wiesen Klagen ab; der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden (Stand: 14. Oktober 2026).

Für Betroffene

Was der Stand für Facebook- und Instagram-Nutzer bedeutet

Auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs müssen Sie nicht warten: Über Einzelklagen entscheiden Land- und Oberlandesgerichte schon heute. Mit Rechtsschutzversicherung kommt eine eigene Klage in Betracht, ohne Versicherung die Anmeldung zur Verbandsklage.

Bei Rechtsschutz fragen wir die Kostenübernahme für Sie an. Ob und in welchem Umfang die Versicherung zahlt, entscheidet sie; eine Selbstbeteiligung richtet sich nach Ihrem Vertrag.

Ansprüche können verjähren. Wir prüfen das für Ihren Fall.

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Fragen zum Stand der Meta-Klage

Wie ist der aktuelle Stand der Meta-Klage?

Sieben Oberlandesgerichte haben Meta wegen der Business Tools zu Schadensersatz verurteilt, meist zu 500 € bis 1.500 €. Beim Bundesgerichtshof sind Beschwerden gegen zwei Urteile des OLG Hamm anhängig, entschieden hat er noch nicht. Die Verbandsklage des VSV läuft vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht, einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht (Stand: 13. Oktober 2026).

Hat der Bundesgerichtshof schon über die Business Tools entschieden?

Nein. Anhängig sind die Nichtzulassungsbeschwerden I ZR 154/26 und I ZR 184/26 gegen Urteile des OLG Hamm. Mehrere Oberlandesgerichte haben die Revision zugelassen; ob sie eingelegt wurde, ist nicht veröffentlicht.

Wann ist mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu rechnen?

Das lässt sich nicht sagen. In den Terminhinweisen des Bundesgerichtshofs bis zum 28. Januar 2027 steht kein Verfahren zu den Business Tools. Bis dahin entscheiden Land- und Oberlandesgerichte weiter über Einzelklagen.

Ist klage-meta.de die Seite der Verbandsklage?

Nein. Die Verbandsklage führt der Verbraucherschutzverein (VSV); seine Seite heißt meta-klage.de. Anmelden können Sie sich beim Bundesamt für Justiz über das Verbandsklageregister. klage-meta.de stellt den Stand der Verfahren gegen Meta zusammen.

Quellen